Merkblatt BENÜTZUNG CLUBAREAL

Geltungsbereich:
Dieses Merkblatt regelt die Nutzung des Clubhauses für Mitglieder und/oder Gäste und soll dazu dienen, dass das Clubhaus sowie das Clubareal jederzeit in gutem und einwandfreiem Zustand sportlich wie gesellschaftlich genutzt werden kann.
Das Merkblatt stützt sich auf das Reglement des SYH für die Benützung des Clubareals.
  1. Für die SYH- Clubmitglieder muss der Zutritt zum Clubareal und zum Clubhaus, sowie die Benutzung der gesamten Infrastruktur jederzeit gewährleistet sein.
  2. Musik in vernünftiger Lautstärke ist erlaubt und Lärm soll in jedem Fall vermieden werden.
  3. Eine kommerzielle Benützung ist nicht erlaubt. Kein Eintritt, kein privater Verkauf von Speisen und Getränken.
  4. Mitbringen von eigenen Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt, kann aber in Ausnahmefällen gegen Abgabe eines Zapfengeldes durch den Beizer bewilligt werden.
  5. Leergut oder nicht gebrauchte Getränke in die dafür vorgesehenen Behälter zurückbringen.
  6. Nicht gebrauchte Esswaren, Speiseresten und Abfall müssen durch die Benützer fachgerecht entsorgt werden.
  7. Benutztes Geschirr, Gläser inkl. Aschenbecher gereinigt am richtigen Ort versorgen.
  8. Boden, generell trocken oder nass reinigen.
  9. Toiletten reinigen und Boden feucht aufnehmen.
  10. Alle Lichter, Heizstrahler, Heizlüfter etc. beim Verlassen des Clubhauses ausschalten (Stecker herausziehen).
  11. Sämtliche Türen inklusive Schiebe- und Rollladen- Türe (Schopf) abschliessen.
  12. Beschädigungen, Mängel, (inkl. Geschirr, Gläser) sind zu melden oder in die Mängelliste (Anschlagbrett) einzutragen.
  13. Privateigentum wie Esswaren, Kleider, Aussenbord-Motoren, Blachen etc. mitnehmen. Clubhaus, Vorplatz und Schopf sind keine Lagerplätze. Ganz speziell ist das deponieren von Benzinkanistern aus Sicherheitsgründen strikte verboten.
  14. Bei Unfällen im Zusammenhang mit der Benützung der Clubinfrastruktur lehnt der SYH jegliche Haftung ab.
  15. Für allfällige Schäden und/oder bei Sachbeschädigung haftet der Verursacher.
03/09